Ratgeber · Versicherung

Abgesichert, nicht überversichert.

Handwerker und Personal Trainer haben unterschiedliche Risiken und deshalb auch unterschiedliche Versicherungs-Prioritäten. Für Handwerksbetriebe zählt vor allem die Betriebshaftpflicht, mit Beiträgen ab rund 192 bis 600 Euro im Jahr. Für Personal Trainer ist es die Berufshaftpflicht, obwohl sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, weil die private Haftpflicht bei der Arbeit nicht greift.

Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Für deine persönliche Situation hilft der kostenlose Versicherungs-Check oder eine unabhängige Beratung.

Kranken- und Pflegeversicherung: die einzige echte Pflicht für alle

Egal ob Handwerksbetrieb oder Personal Trainer: Kranken- und Pflegeversicherung sind für alle Selbstständigen in Deutschland Pflicht. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, mindestens aber nach einer Mindestbemessungsgrenze, was in der Praxis auf einen Mindestbeitrag von rund 270 bis 280 Euro im Monat hinausläuft, Pflegeversicherung inklusive. Alles Weitere ist branchenabhängig, und genau da unterscheiden sich Handwerker und Personal Trainer deutlich.

Handwerker: Betriebshaftpflicht statt Berufshaftpflicht

Ein häufiges Missverständnis: Handwerksbetriebe brauchen in aller Regel keine Berufshaftpflicht. Diese ist gesetzlich nur für Heil-, Rechts- und Steuerberufe vorgeschrieben. Für Handwerker zählt stattdessen die Betriebshaftpflicht, sie springt ein, wenn bei der Arbeit ein Personen- oder Sachschaden entsteht, etwa ein beschädigtes Rohr beim Kunden oder ein Malheur auf der Baustelle. Für kleine Handwerksbetriebe bewegen sich die Beiträge meist zwischen 300 und 600 Euro im Jahr, günstige Einstiegstarife gibt es bereits ab etwa 192 Euro im Jahr, abhängig von Gewerk, Betriebsgröße und gewählter Deckungssumme.

Dazu kommt für manche Gewerke die Rentenversicherungspflicht: Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung ausübt, etwa Elektro, Sanitär oder Friseur, zahlt in der Regel in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zulassungsfreie Handwerke der Anlage B sind davon meist nicht betroffen und sorgen freiwillig vor, etwa über eine private Altersvorsorge.

Personal Trainer: Berufshaftpflicht ist keine Pflicht, aber fast immer sinnvoll

Für Personal Trainer sieht die Rechtslage anders aus: Eine Berufshaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil die Fitnessbranche nicht als besonders risikobehaftet eingestuft wird. Trotzdem raten Fachportale und Verbände unabhängig davon dazu, weil Trainer täglich eng mit Körpern und Bewegungsabläufen arbeiten. Die Police deckt typischerweise Personenschäden wie einen Bandscheibenvorfall beim Kunden, Sachschäden wie kaputte Trainingsgeräte, und bei vielen Tarifen sogar den Verdienstausfall des Kunden, wenn er durch eine Trainingsverletzung nicht arbeiten kann. Wichtig zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung schließt berufliche Tätigkeiten aus, sie zahlt bei einem Trainingsunfall also nicht. Viele Fitnessstudios verlangen von selbstständigen Trainern ohnehin eine eigene Police, bevor sie dort arbeiten dürfen.

Wegen der körperlichen Arbeit lohnt sich für Personal Trainer außerdem ein Blick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Fällt die eigene Arbeitskraft durch eine Verletzung oder Erkrankung dauerhaft aus, gibt es anders als bei Angestellten keinen automatischen Auffangschirm.

Was beide gemeinsam brauchen

Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte teilen sich Handwerker und Personal Trainer die Grundlagen: Kranken- und Pflegeversicherung als Pflicht, eine passende Haftpflicht-Lösung für den eigenen Berufsalltag, und eine Website mit Impressum, die im Ernstfall auch rechtlich sauber dasteht. Der kostenlose Versicherungs-Check sortiert das für die eigene Situation in wenigen Minuten. Wie die Gewerbeanmeldung selbst abläuft, zeigt der Ratgeber-Artikel Gewerbe anmelden als Kosmetikstudio oder Friseursalon, das Prinzip mit Gewerbeamt, ELSTER und Fristen gilt branchenübergreifend ähnlich.

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Designs für Handwerksbetriebe · Design für Personal Trainer

Häufige Fragen

Zu Versicherungen für Handwerker und Personal Trainer, kurz erklärt.

Brauchen Handwerker eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht?

Für die meisten Handwerksbetriebe ist die Betriebshaftpflicht die richtige Police, sie deckt Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb ab. Eine echte Berufshaftpflicht ist dagegen nur in Heil-, Rechts- und Steuerberufen gesetzlich vorgeschrieben. Für kleine Handwerksbetriebe liegen die Beiträge grob zwischen 300 und 600 Euro im Jahr, günstige Einstiegstarife starten bei rund 192 Euro im Jahr.

Ist die Rentenversicherung für Handwerker Pflicht?

Für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A der Handwerksordnung, etwa Elektro, Sanitär oder Friseur, gilt in der Regel Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zulassungsfreie Handwerke der Anlage B sind davon meist nicht betroffen und sorgen freiwillig vor.

Brauchen Personal Trainer eine Berufshaftpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, weil die Fitnessbranche nicht zu den besonders risikobehafteten Berufen zählt. In der Praxis verlangen viele Studios trotzdem eine eigene Police von selbstständigen Trainern, und die private Haftpflicht greift bei einer Verletzung während des Trainings ohnehin nicht.

Was deckt eine Berufshaftpflicht für Personal Trainer konkret ab?

Personenschäden wie einen Bandscheibenvorfall beim Kunden, Sachschäden wie kaputte Trainingsgeräte, und in vielen Tarifen auch den Verdienstausfall des Kunden, wenn er durch eine Verletzung beim Training nicht arbeiten kann.