Auftragsarten: Göttingen und Umgebung

Drei Aufträge, ein Verfahren

Ob vor dem Kauf, während der Bauzeit oder nach einem Schaden: Aufnahme, Messung und Bericht folgen immer derselben Reihenfolge. Was sich unterscheidet, ist der Anlass und der Umfang.

Vor dem Kauf

Ankaufsuntersuchung

Ein Objekt zeigt beim Besichtigungstermin selten, was es kostet. Die Ankaufsuntersuchung geht das Gebäude systematisch durch: Außenhülle, Dach, Keller, Anschlüsse, sichtbare Feuchte, Zustand der Ausbauten.

Sie bekommen eine Aufstellung dessen, was am Objekt ansteht, getrennt nach dem, was sofort zu tun ist, und dem, was mittelfristig Geld kostet. Diese Trennung ist der Teil, der in der Preisverhandlung zählt.

Wo etwas verdeckt bleibt, steht das im Bericht. Eine Untersuchung ohne Öffnung von Bauteilen kann nicht mehr sagen, als sichtbar ist.

Während der Bauzeit

Baubegleitung

Baubegleitung heißt: zu den Zeitpunkten auf der Baustelle sein, an denen etwas geprüft werden kann, bevor es verdeckt wird. Bodenplatte, Abdichtung, Dämmebene, Anschlüsse, Dachaufbau.

Jeder Termin endet mit einer schriftlichen Notiz: was in Ordnung war, was nachgearbeitet werden muss, was beim nächsten Mal ansteht. Diese Notizen sind Ihre Unterlage gegenüber der ausführenden Firma.

Zahl und Lage der Termine werden vorher festgelegt, damit die Kosten planbar bleiben und niemand auf Verdacht anreist.

Wenn etwas auffällt

Schadens- und Mängelbewertung

Am Anfang steht die Aufnahme des Ist-Zustands: was vorliegt, wo es auftritt, seit wann es sichtbar ist. Dazu Messwerte an den Stellen, an denen sie eine Frage beantworten.

Daraus entsteht die Bewertung: welche Ursachen zum Bild passen, welche sich ausschließen lassen und welche Punkte ohne weitere Untersuchung offen bleiben.

Wofür Sie den Bericht brauchen, entscheidet über seine Form. Für ein Gespräch mit der Baufirma reicht eine andere Ausarbeitung als für ein förmliches Verfahren, für das eigene Anforderungen gelten. Das klären wir, bevor der Auftrag beginnt.

Leistungsverzeichnis

03Auftragsarten

  1. 01Ankaufsuntersuchung
  2. 02Baubegleitung
  3. 03Schadens- und Mängelbewertung

Der Umfang wird vor der Beauftragung schriftlich festgehalten. Was nicht im Auftrag steht, steht auch nicht im Bericht.