Auftakt

Kanzlei in Celle

Im ersten Gespräch geht es um den Sachverhalt und um die Frage, ob ein Mandat sinnvoll ist. Erst danach wird über alles andere gesprochen.

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Anlass

Wann ein erstes Gespräch sinnvoll ist

Die häufigsten Anlässe für ein erstes Gespräch:

Verlauf

Wie ein Mandat läuft

Vier Etappen, immer in dieser Reihenfolge. Welche gerade läuft, erfahren Sie von der Kanzlei und müssen nicht nachfragen.

01

Erstgespräch

Sie schildern, was vorliegt

Danach steht fest, was zu prüfen ist, welche Unterlagen fehlen und ob ein Mandat sinnvoll ist. Umfang und Vergütung werden besprochen, bevor eine Akte angelegt wird.

02

Prüfung

Unterlagen lesen, Fristen eintragen

Der Sachverhalt wird geordnet und schriftlich festgehalten. Am Ende steht eine Einschätzung, in der auch benannt wird, was offen bleibt.

03

Vertretung

Erst danach nach außen

Schreiben, Termine, Gespräche mit der Gegenseite. Jeder Schritt wird vorher abgestimmt und danach mit Datum in der Akte vermerkt.

04

Abschluss

Zurück an Sie, mit Stand

Der Stand wird zusammengefasst, die Unterlagen gehen zurück, offene Punkte werden als offen benannt. Wie lange die Akte aufbewahrt wird, steht in der Vereinbarung.

Schweigen

Jede Etappe des Mandats wird in der Akte festgehalten.

Die Verschwiegenheit ist keine Zusage dieser Kanzlei, sondern eine Pflicht aus § 43a Absatz 2 BRAO und § 203 StGB. Sie gilt vom ersten Satz an, auch wenn kein Mandat zustande kommt, und sie endet nicht mit der Akte. Deshalb steht auf dieser Seite kein Fall, kein Name und kein Zitat.

Zeiten

Wann das Telefon abgenommen wird

Die Zeiten nennen die telefonische Erreichbarkeit, keine offene Sprechstunde. Termine werden vereinbart, auch außerhalb dieser Zeiten.

Anrufe während eines Termins gehen auf die Mailbox. Eine Nachricht mit Rückrufwunsch genügt; es ruft dieselbe Person zurück, die die Akte führt.

Vergütung

Woraus sich die Kosten ergeben

Grundlage

Gesetzliche Gebühren

Für anwaltliche Tätigkeit gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für notarielle Tätigkeit das GNotKG. Dort sind die Kosten gesetzlich bestimmt.

Abweichung

Vergütungsvereinbarung

Wo das Gesetz es zulässt, kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Sie wird schriftlich festgehalten.

Bezugsgröße

Gegenstandswert

Viele Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Wie er sich bestimmt, wird im Erstgespräch erklärt.

Erstgespräch

Vergütungspflichtig

Auch das erste Gespräch ist eine Beratung. Es ist zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 34 RVG).

Zeitpunkt

Vor dem ersten Schritt

Umfang und Vergütung werden besprochen und schriftlich festgehalten, bevor die Arbeit beginnt.

Form

Schriftlich, mit Datum

Was vereinbart wurde, liegt beiden Seiten vor. Änderungen werden ebenso festgehalten.

Akte

Was am Ende vorliegt

Eingang

Ihre Unterlagen

Jedes Schreiben und jeder Nachweis, den Sie übergeben, wird erfasst und bleibt zuordenbar.

Notiz

Fristen mit Datum

Fristen werden eingetragen, sobald sie bekannt sind, und nicht erst, wenn sie drängen.

Verlauf

Vermerk zu jedem Schritt

Telefonate, Termine und Schreiben stehen mit Datum in der Akte. Was besprochen wurde, ist nachlesbar.

Ausgang

Schriftsätze in Kopie

Jedes Schreiben, das die Kanzlei verlässt, liegt in Kopie in der Akte.

Aufbewahrung

Person

Wer unterschreibt

Die Kanzlei in Celle nimmt wenige Mandate an. Das ist Absicht: Wer eine Akte selbst führt, kann auf jede Rückfrage antworten, ohne sie erst nachzuschlagen.

Diese Kanzlei ist eine Einzelkanzlei: ein Schreibtisch, ein Aktenschrank, ein Telefon. Post, Fristen und Termine laufen über dieselbe Hand, die am Ende auch unterschreibt.

Fragen

Was vorab oft geklärt wird

Der erste Termin ist ein Gespräch

Im ersten Termin geht es um den Sachverhalt, die Unterlagen und die Frage, ob ein Mandat sinnvoll ist.

Ort

Kanzlei in Celle

Kanzlei

Kanzlei Steenbeck

Anschrift

Schuhstraße 24
29221 Celle

Telefon

05141 5551260

Kanzlei in Celle und Umgebung: Einzelmandate mit festem Ablauf, eine Ansprechpartnerin, Vergütung schriftlich vor Beginn.