01
Erstgespräch
Sie schildern, was vorliegt
Danach steht fest, was zu prüfen ist, welche Unterlagen fehlen und ob ein Mandat sinnvoll ist. Umfang und Vergütung werden besprochen, bevor eine Akte angelegt wird.
Auftakt
Im ersten Gespräch geht es um den Sachverhalt und um die Frage, ob ein Mandat sinnvoll ist. Erst danach wird über alles andere gesprochen.
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Anlass
Die häufigsten Anlässe für ein erstes Gespräch:
Bis dahin muss etwas geschehen, sonst fällt eine Möglichkeit weg. Je früher der Termin notiert ist, desto mehr Wege stehen noch offen.
Frist
Vor der Unterschrift wird gelesen, was darin geregelt ist, was daraus folgt und woran Sie danach gebunden sind.
Vertrag
Im Gespräch wird geklärt, was darin verlangt wird, was davon zutrifft und in welcher Reihenfolge zu antworten ist.
Behörde
Termine, Unterlagen und Zuständigkeiten stehen nebeneinander. Zuerst wird sortiert, dann wird entschieden, in dieser Reihenfolge.
Erbfall
Verlauf
Vier Etappen, immer in dieser Reihenfolge. Welche gerade läuft, erfahren Sie von der Kanzlei und müssen nicht nachfragen.
01
Erstgespräch
Danach steht fest, was zu prüfen ist, welche Unterlagen fehlen und ob ein Mandat sinnvoll ist. Umfang und Vergütung werden besprochen, bevor eine Akte angelegt wird.
02
Prüfung
Der Sachverhalt wird geordnet und schriftlich festgehalten. Am Ende steht eine Einschätzung, in der auch benannt wird, was offen bleibt.
03
Vertretung
Schreiben, Termine, Gespräche mit der Gegenseite. Jeder Schritt wird vorher abgestimmt und danach mit Datum in der Akte vermerkt.
04
Abschluss
Der Stand wird zusammengefasst, die Unterlagen gehen zurück, offene Punkte werden als offen benannt. Wie lange die Akte aufbewahrt wird, steht in der Vereinbarung.
Schweigen
Die Verschwiegenheit ist keine Zusage dieser Kanzlei, sondern eine Pflicht aus § 43a Absatz 2 BRAO und § 203 StGB. Sie gilt vom ersten Satz an, auch wenn kein Mandat zustande kommt, und sie endet nicht mit der Akte. Deshalb steht auf dieser Seite kein Fall, kein Name und kein Zitat.
Zeiten
Die Zeiten nennen die telefonische Erreichbarkeit, keine offene Sprechstunde. Termine werden vereinbart, auch außerhalb dieser Zeiten.
Anrufe während eines Termins gehen auf die Mailbox. Eine Nachricht mit Rückrufwunsch genügt; es ruft dieselbe Person zurück, die die Akte führt.
Vergütung
Gesetzliche Gebühren
Für anwaltliche Tätigkeit gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für notarielle Tätigkeit das GNotKG. Dort sind die Kosten gesetzlich bestimmt.
Vergütungsvereinbarung
Wo das Gesetz es zulässt, kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Sie wird schriftlich festgehalten.
Gegenstandswert
Viele Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Wie er sich bestimmt, wird im Erstgespräch erklärt.
Vergütungspflichtig
Auch das erste Gespräch ist eine Beratung. Es ist zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 34 RVG).
Vor dem ersten Schritt
Umfang und Vergütung werden besprochen und schriftlich festgehalten, bevor die Arbeit beginnt.
Schriftlich, mit Datum
Was vereinbart wurde, liegt beiden Seiten vor. Änderungen werden ebenso festgehalten.
Akte
Ihre Unterlagen
Jedes Schreiben und jeder Nachweis, den Sie übergeben, wird erfasst und bleibt zuordenbar.
Fristen mit Datum
Fristen werden eingetragen, sobald sie bekannt sind, und nicht erst, wenn sie drängen.
Vermerk zu jedem Schritt
Telefonate, Termine und Schreiben stehen mit Datum in der Akte. Was besprochen wurde, ist nachlesbar.
Schriftsätze in Kopie
Jedes Schreiben, das die Kanzlei verlässt, liegt in Kopie in der Akte.
Aufbewahrung
Person
Die Kanzlei in Celle nimmt wenige Mandate an. Das ist Absicht: Wer eine Akte selbst führt, kann auf jede Rückfrage antworten, ohne sie erst nachzuschlagen.
Diese Kanzlei ist eine Einzelkanzlei: ein Schreibtisch, ein Aktenschrank, ein Telefon. Post, Fristen und Termine laufen über dieselbe Hand, die am Ende auch unterschreibt.
Fragen
Termin
Sie schreiben in wenigen Sätzen, worum es geht, oder rufen an. Danach wird ein Termin abgestimmt, telefonisch oder in der Kanzlei.
Frist
Nennen Sie das Datum und das Schreiben, in dem es steht, gleich in der ersten Nachricht. Die Frist wird dann als Erstes eingetragen.
Mappe
Alles, was zur Sache gehört: Schreiben, Verträge, Bescheide, Nachweise. Lieber vollständig als sortiert, denn das Sortieren gehört zur Prüfung.
Vergütung
Im ersten Gespräch, bevor eine Akte angelegt wird. Umfang und Vergütung werden schriftlich festgehalten. Die Bezugsgrößen stehen auf der Seite zur Vergütung.
Schweigen
Es bleibt in der Kanzlei. Die Verschwiegenheit gilt vom ersten Satz an, auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.
Im ersten Termin geht es um den Sachverhalt, die Unterlagen und die Frage, ob ein Mandat sinnvoll ist.
Ort
Kanzlei Steenbeck
Schuhstraße 24
29221 Celle
Kanzlei in Celle und Umgebung: Einzelmandate mit festem Ablauf, eine Ansprechpartnerin, Vergütung schriftlich vor Beginn.