Vergütung

Wie eine Vergütung zustande kommt

Diese Seite nennt die Regeln, nach denen eine Vergütung entsteht, und den Zeitpunkt, zu dem darüber gesprochen wird. Einen Betrag nennt sie nicht, und der Grund dafür steht weiter unten.

Regeln

Woraus sich die Vergütung ergibt

Anwaltliche Tätigkeit

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das RVG bestimmt, welche Gebühren für welche Tätigkeit anfallen. Die Höhe hängt in der Regel vom Gegenstandswert und vom Umfang ab.

Notarielle Tätigkeit

GNotKG

Notarkosten sind gesetzlich festgelegt. Sie stehen weder zur Verhandlung noch zur Werbung zur Verfügung.

Abweichung

Vergütungsvereinbarung

Wo das Gesetz es zulässt, kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Sie wird schriftlich geschlossen, mit Datum, vor dem ersten Schritt.

Bezugsgröße

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bemisst das wirtschaftliche Interesse an der Sache. Wie er sich im konkreten Fall bestimmt, wird im Erstgespräch erklärt.

Erstgespräch

Vergütungspflichtig

Auch das erste Gespräch ist eine Beratung. Es ist zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 34 RVG).

Reihenfolge

Erst besprechen, dann arbeiten

Umfang und Vergütung stehen fest, bevor eine Akte angelegt wird. Ändert sich der Umfang, wird die Änderung ebenso festgehalten.

Betrag

Auf dieser Seite steht kein Betrag

Für notarielle Tätigkeit ist jede Preisangabe unzulässig, weil die Kosten im GNotKG gesetzlich bestimmt sind. Für anwaltliche Tätigkeit hängt die Höhe vom Gegenstandswert und vom Umfang ab, und beides steht erst nach der Schilderung des Sachverhalts fest. Eine Zahl an dieser Stelle wäre deshalb entweder falsch oder unvollständig. Die Zahl, die zählt, steht in der Vereinbarung, die Sie vor dem ersten Schritt in der Hand halten.

Worum geht es?

Eine kurze Nachricht genügt. Umfang und Vergütung werden im Termin besprochen und danach schriftlich festgehalten.